Die Bundesregierung hat am 9. Oktober 2019 den Gesetzesentwurf für die Gründung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Dort wurde er zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. In der Debatte kritisierte Dr. Anna Christmann von Bündnis 90/Die Grünen, die im Entwurf vorgesehenen Beratungsfunktionen würden bereits von Bürgerstiftungen, Freiwilligenagenturen oder auch dem Bundesnetzwerk für Bürgerschaftliches Engagement wahrgenommen. Sie warnte vor einer Doppelstruktur und forderte leicht zugängliche und direkte Förderung durch die Stiftung und stimmte darin weitgehend mit der Abgeordneten der Linken, Katrin Werner, überein.
Zuvor hatten unter anderem das Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement, der Deutsche Frauenrat und das Diakonische Werk die unzureichende Vertretung der Zivilgesellschaft in den Gremien der Stiftung bemängelt und kritisiert, sie stelle eine konkurrierende Parallelstruktur zu zivilgesellschaftlichen Organisationen dar. Der Fokus der Stiftung sei auf die Stärkung und Förderung von vorhandenen Strukturen auszurichten und die Zivilgesellschaft stärker zu beteiligen.
Das Kabinett hatte die Errichtung der Stiftung als erste Maßnahme aus den Ergebnissen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse vereinbart (bürgeraktiv berichtete). Ziel ist es, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland zu stärken, insbesondere in den strukturschwachen und ländlichen Räumen. Die Stiftung soll in Abstimmung mit den bereits bestehenden Bundesprogrammen Serviceangebote bereitstellen, die Vernetzung vor Ort unterstützen, ehrenamtlich Tätige bei der Digitalisierung unterstützen und begleitende Forschungsvorhaben fördern. Angesiedelt wird die Stiftung in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern).
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