Bundestag: FDP will bei Straftaten Gemeinnützigkeit aberkennen

Die FDP-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag “Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus” (Drucksache 19/2580), dass Vereine und Stiftungen die Gemeinnützigkeit verlieren sollen, wenn ihre Repräsentanten bei der Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen. Als Beispiel führen die Liberalen in ihrem Antrag die Tierrechtsorganisation Peta an. Diese hatte in ihrer Kampagne “Der Holocaust auf Ihrem Teller” nach Meinung der FDP eine Verbindung zwischen dem Schrecken des Nationalsozialismus und dem Verzehr von Fleischprodukten herstellt und so das Leid von Millionen Opfern des Nationalsozialismus relativiert. Außerdem legitimierten Mitarbeiter und Repräsentanten von Peta Gesetzesbrüche wie Stalleinbrüche, heißt es weiter in dem FDP-Antrag. Nach erster Aussprache am 14. Juni 2018 hat der Bundestag den Antrag zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw24-de-straftaten-gemeinnuetzigkeit/559710

dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/025/1902580.pdf

Ausgabe 190 Juni 2018, Recht & Politik