Bundestag: Freiwilligendienste in Teilzeit möglich

Die Jugendfreiwilligendienste und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) können jetzt auch in Teilzeit absolviert werden. Das hat der Bundestag am 22. März 2019 beschlossen (Drucksache 19/7839). Das Teilzeitengagement gibt es nur für Freiwilligendienstleistende, die nicht älter als 27 Jahre sind. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse wie Kinderbetreuung oder Pflege eines Angehörigen. Auch Träger und Einsatzstelle müssen einverstanden sind. Ein Rechtsanspruch auf eine Reduzierung der täglichen oder wöchentlichen Dienstzeit besteht nicht.

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Ausgabe 198 März 2019, Recht & Politik