Bundestag: Jugendfreiwilligendienstegesetz beschlossen

Der Bundestag hat am 06.03.2008 das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten beschlossen. Es soll ab 01.06.2008 das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres ablösen. Gestärkt werden sollen die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen; wichtige Neurungen sind die Flexibilisierung der Zeitstruktur und der Träger- und Einsatzstellenstruktur. Das Jugendfreiwillligendienstegesetz kam auf Initiative des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zustande und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

, Ausgabe 77 März 2008, Recht & Politik