Hausausweise für Lobbyisten: Bundestag unterliegt vor Gericht

Welchen Lobbyisten haben die Bundestagsfraktionen einen Hausausweis geben lassen? Das wollte der Verein Parlamentwatch e.V., Betreiber des Internetportals abgeordnetenwatch, im April 2014 von der Bundestagsverwaltung wissen. Diese weigerte sich, die Auskunft zu geben, mit dem Hinweis, dass die Ausgabe von Lobbyausweisen ein parlamentarischer Vorgang sei, der nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz falle. Dagegen klagte der gemeinnützige Verein und bekam jetzt vom Berliner Verwaltungsgericht Recht (VG 2 K 176.14). Ob und wann die Namen der Lobbyisten tatsächlich genannt werden müssen, ist jedoch fraglich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der Bundestag hat nach einem Bericht des Tagesspiegels bereits angekündigt, in Berufung zu gehen. Nach Medienberichten geht es um etwa 2000 Hausausweise.

, Ausgabe 157 Juni 2015, Recht & Politik