Bundesverfassungsgericht: Vereine dürfen Extremisten ausschließen

Vereine dürfen Personen ausschließen, die eine extreme politische Gesinnung verfolgen. Das hat am 2. Februar 2023 das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden und die Verfassungsbeschwerde eines NPD-Mitgliedes gegen den Ausschluss aus einem Sportverein als Verletzung seiner Grundrechte als unzulässig erklärt.

Das NPD-Mitglied wurde 2019 aus dem Verein ausgeschlossen, nachdem die Mitgliederversammlung eine Satzungsregelung aufgenommen hat, die unter anderem klarstellt, dass „Mitglieder rassistisch und fremdenfeindlich organisierter Organisationen“ nicht Mitglied des Sportvereins werden können. Die Karlsruher Richter entschieden jetzt, dass das Grundrecht der Vereinigungsfreiheit aus Art. 9 Abs. 1 Grundgesetz den Vereinen grundsätzlich das Recht gibt, über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern selbst zu bestimmen.

WWW.BUNDESVERFASSUNGSGERICHT.DE/SHAREDDOCS/PRESSEMITTEILUNGEN/DE/2023/BVG23-024.HTML

, Ausgabe 243 April 2023, Recht & Politik