CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018 im Abschnitt “Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts” darauf verständigt, das ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement herausgehoben in der Bundesregierung zu verankern und zu stärken. Unter anderem wollen sie die bestehenden Regelungen entbürokratisieren, den rechtlichen Rahmen für soziales Unternehmertum und das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern und das Stiftungsrecht auf Grundlage der Vorschläge der bereits in der vorherigen Legislaturperiode eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe ändern. Ferner wollen die drei Parteien den Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste ausbauen und Grundschulkinder in Ganztagsbetreuung gezielt an ehrenamtliche Tätigkeit heranführen. Außerdem haben die potenziellen Regierungspartner vereinbart, Ehrenamtliche steuerlich zu entlasten sowie vermehrt Hauptamtliche zu ihrer Entlastung einzusetzen. Ob die Große Koalition zustande kommt, hängt noch von der Zustimmung der SPD-Mitglieder ab. Sie haben noch bis zum 2. März 2018 Zeit, darüber zu entscheiden.
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www.spd.de/koalitionsverhandlung/