Die CDU Deutschlands fordert zu prüfen, ob die Deutsche Umwelthilfe (DUH) noch die Kriterien für die Gemeinnützigkeit erfüllt. Außerdem soll die DUH keine Bundesmittel mehr erhalten, haben die Delegierten des 31. CDU-Parteitages in Hamburg am 8. Dezember 2018 beschlossen. Die DUH hat in den vergangenen Monaten mittels ihres Verbandsklagerechts mehrfach gerichtlich Fahrverbote für Dieselfahrzeuge durchgesetzt. Ihr Bundesgeschäftsführer, Sascha Müller-Kraenner, nannte es „erschreckend und bedenklich, dass diese Art von Angriff von einer staatstragenden Partei wie der CDU kommt.“ Kritik kam schon im Vorfeld auch von anderen zivilgesellschaftlichen Verbänden. Der Deutsche Naturschutzring (DNR) erklärte am 24. November 2018, man stelle „mit Sorge fest, dass die Angriffe auf die Unabhängigkeit von Umweltorganisationen in den letzten Monaten deutlich zugenommen haben.“ Der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) erinnerte in einem Presse-Statement vom 6. Dezember 2018 daran, dass für die Prüfung der Gemeinnützigkeit in Deutschland die Finanzämter zuständig seien. Man spreche sich „entschieden gegen eine Einflussnahme auf deren Prüfung aus, um gegen politisch unbequeme Organisationen vorzugehen“.
www.cdu.de/artikel/antraege-und-beschluesse
www.welt.de/…
www.tagesschau.de/…
www.dnr.de/…
CDU will Gemeinnützigkeit der Deutschen Umwelthilfe überprüfen
Ausgabe 195 November-Dezember 2018, Recht & Politik