Am 21. September 2016 hat sich der Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement” in einem Fachgespräch mit Form und Sinn von Transparenz bei gemeinnützigen Organisationen beschäftigt. Die als Sachverständige geladene Professorin Dr. Birgit Weitemeyer von der Bucerius Law School sagte, dass gemeinnützige Organisationen, die es mit der Transparenz gut und richtig machen wollten, zum Teil doppelt und dreifach belastet seien. Sie müssten für ein freiwilliges Spendensiegel bestimmte Unterlagen ausfüllen, gegenüber dem Finanzamt und der Stiftungsbehörde hätten sie teilweise andere Angaben zu machen und die Wirtschaftsprüfer legten wieder andere Standards an. Ein Reformziel müsse daher aus ihrer Sicht sein, zu Vereinfachungen und Straffungen bei den Transparenzanforderungen zu kommen. Dr. Rupert Graf Strachwitz vom Maecenata Institut wies darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger von dieser Berichterstattung kaum etwas hätten. Die Daten seien entweder aggregiert oder würden von den Behörden nicht veröffentlicht. Das Protokoll der Sitzung kann mit den Anlagen der Sachverständigen von der Homepage des Unterausschusses heruntergeladen werden.
Bundestag, Unterausschuss: Datenwirrwarr statt Transparenz
, Ausgabe 172 Oktober 2016, Recht & Politik