Debatte um verwaiste Konten

Gelder von sogenannten nachrichtenlosen Konten sollten in einen Fonds überführt und für das Allgemeinwohl verwendbar gemacht werden, etwa in Form eines Social Impact Bonds. Das hat das Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland (SEND), der Verband der Sozialunternehmen, gefordert. SEND schätzt die Summe, um die es geht, auf bis zu neun Milliarden Euro. Genau Zahlen gibt es nicht. Bei den Konten handelt es sich um Guthaben bei Banken, bei denen sich die Kontoinhaber nicht mehr melden. Nach geltendem Recht müssen sie nach 30 Jahren als Einnahme versteuert werden. Dann fallen sie der kontoführenden Bank zu – in der Theorie. In der Praxis führen jedoch die Banken in Deutschland die Konten weiter, wie Dr. Heinz-Jürgen Tischbein, Abteilungsleiter Steuerrecht und Rechnungslegung beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), gegenüber bürgerAktiv erklärte. So könnten die Kunden oder etwa ihre Erben auch noch nach Ablauf der 30 Jahre Ansprüche geltend machen.

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Ausgabe 205 Oktober 2019