In der Debatte über das Vereinsrecht mahnt Stefan Winheller, Fachanwalt für Steuerrecht in Frankfurt a.M. zur Gelassenheit. “Die KG-Rechtsprechung hat das Ende der Rechtsform des eV nicht eingeläutet”, schreibt er unter dem Titel “Totgesagte leben länger – Wie schlimm steht es wirklich um den eV?” in der Zeitschrift für das Recht der Non Profit Organisationen (npoR, Heft 2/2017). Denn die Rechtsprechung des Kammergerichts (KG) Berlin zur Löschung eines Vereins, der Kindertagesstätten betrieb, aus dem Vereinsregister (bürgerAktiv berichtete) betreffe unmittelbar nur Vereine, die durch Zweckbetriebe dominiert würden. Die Idee, sogenannte Idealvereine von wirtschaftlichen Vereinen anhand der Satzung abzugrenzen, kritisiert Winheller. Dazu entgegnete Prof. Dr. Stephan Schauhoff, Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V., auf dessen Urteilsbericht sich Winheller bezog: “Ein großer Teil der in Deutschland eingetragenen Vereine wäre je nach Grenzziehung zwischen erlaubter und verbotener wirtschaftlicher Aktivität zur Umstrukturierung gezwungen.” Sein Beitrag, der im Folgenden auf die Abgrenzung durch Vereinsklassen eingeht, ist mit “Rechtssicherheit für den Idealverein” betitelt und im selben Heft erschienen wie der Beitrag Winhellers.
npoR: Debatte zum Vereinsrecht
, Ausgabe 176 März 2017