Demokratiefördergesetz in die parlamentarische Beratung gebracht

Kurz vor Weihnachten, am 14. Dezember 2023 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bundesfamilienministeriums für das Demokratiefördergesetz (DFördG) verabschiedet. Es muss nun von Bundesrat und Bundestag beraten und beschlossen werden. Das Gesetz soll eigene Maßnahmen des Bundes und die langfristige Förderung von Demokratieprojekten ermöglichen. Außerdem soll es den Rahmen für Demokratiebildung über Kinder und Jugendliche hinaus auf Erwachsene erweitern. Welche Projekte dann gefördert werden, muss noch erarbeitet werden. Das Gesetz befindet sich seit längerem auf der politischen Agenda, scheiterte jedoch in der vorigen Legislaturperiode an der Uneinigkeit mit der regierenden CDU, die eine sogenannte Extremismusklausel aufnehmen wollte, nach der die Förderempfänger nicht nur für sich, sondern auch für ihre Partner ein Bekenntnis zum Grundgesetz hätten ablegen müssen. Für das bisher laufende Förderprogramm „Demokratie leben“ zahlt 2023 der Bund 200 Millionen Euro, für „Zusammenhalt durch Teilhabe“ 12 Millionen. Im Vorfeld hatten zivilgesellschaftliche Organisationen einen Etat von 500 Millionen Euro gefordert.

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, Ausgabe 240 Januar 2023, Recht & Politik