Deutscher Juristentag: Mehr Transparenz bei gemeinnützigen Organisationen

Für eine bessere Transparenz, Publizität und Governance bei gemeinnützigen Organisationen haben sich die Mitglieder der Fachabteilung Zivil-, Wirtschafts- und Steuerrecht des 72. Deutschen Juristentags ausgesprochen und entsprechende Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber beschlossen. So solle der Gesetzgeber für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ein Stiftungsregister einrichten – anders als von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Stiftungsrecht empfohlen (bürgerAktiv berichtete) – und es wie das Vereinsregister mit öffentlichem Glauben ausstatten. Perspektivisch solle ein einheitliches Register für alle Arten von gemeinnützigen Organisationen geschaffen werden. Außerdem seien einheitliche Berichts- und Rechnungslegungsstandards zu schaffen, die sich an der Größe der jeweiligen gemeinnützigen Organisation orientierten. Rechnungslegungsdaten und Jahresberichte seien offenzulegen.
Weitere Beschlüsse betreffen den Arbeitnehmer- und Gläubigerschutz, die staatliche Aufsicht, das Gemeinnützigkeitsrecht und organisationsrechtliche Grundlagen. Die Diskussion der Fachabteilung stand unter der Frage: “Empfiehlt es sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und Tätigkeit von Non-Profit-Organisationen übergreifend zu regeln?” Der 72. Deutsche Juristentag hat sich erstmals mit Rechtsfragen von gemeinnützigen Organisationen beschäftigt. Er fand vom 26. bis 28. September 2018 in Leipzig statt.

www.djt.de/nachrichtenarchiv/meldungen/artikel/die-beschluesse-des-72-deutschen-juristentages/

www.djt.de/72-djt/fachprogramm/zivil-wirtschafts-und-steuerrecht/

 

Ausgabe 193 September 2018, Recht & Politik