Deutsches Lieferkettengesetz tritt in Kraft – weitergehende EU-Richtlinie ist auf dem Weg

Das Lieferkettengesetz, das Unternehmen verpflichtet, auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards bei ihren Lieferanten zu achten, tritt am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Es gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen mit 1.000 Beschäftigten – jeweils im Inland. Ziel ist, Kinderarbeit, Lohndumping und den Entzug von Lebensgrundlagen zu verhindern. Die Unternehmen können mit Bußgeldern sanktioniert werden, wenn sie ihren Pflichten nicht nachkommen. Umweltschutzorganisationen wie Greenpeace kritisieren unter anderem, dass Umweltstandards fehlen, dass kleinere Unternehmen ausgenommen sind, dass sich die Pflichten nur auf direkte Lieferanten beziehen und dass eine Haftungsregelung fehlt.

Einen Teil dieser Kritik adressiert die EU: Die „Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit“), deren Entwurf die Kommission im Februar vorgelegt hatte und über die am 1. Dezember 2022 der Rat beschlossen hatte, enthält unter anderem Umweltschutzstandards und Klagemöglichkeiten. Andere Wünsche von Nichtregierungsorganisationen bleiben offen, etwa zur Verwendung der Produkte. Der Ratsbeschluss wird jetzt dem EU-Parlament vorgelegt. Wenn sie beschlossen wird, muss sie anschließend in nationales Recht umgesetzt werden.

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, Ausgabe 239 November-Dezember 2022