Ab dem Sommersemester 2011 sollen rund 10.000 Studierende mit dem Nationalen Stipendienprogramm gefördert werden. Die Regierungskoalition hat am 11.11.2010 hierfür den Weg freigemacht und den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Stipendienprogramm-Gesetzes beschlossen. Monatlich sollen Stipendiaten 300 Euro erhalten, von denen die Hochschulen zunächst 150 Euro bei Unternehmen, Stiftungen oder Alumni einwerben müssen. Die Stipendien werden von den einzelnen Hochschulen nach Leistung und Begabung vergeben. Berücksichtigt werden sollen aber auch persönliche Lebensumstände und gesellschaftliches Engagement. Ursprünglich war das Programm auf 160.000 Stipendien angelegt. Dieses Ziel solle nun mittelfristig erreicht werden, da die Hochschulen ihre Fundraisingstellen erst aufbauen müssten, teilte die Bundesregierung auf eine Anfrage der Opposition mit. In welchem Umfang sich private Geldgeber an dem Nationalen Stipendienprogramm beteiligen werden, ist noch nicht absehbar (< Ausgabe 100, April 2010). (> Presseschau)
Deutschlandstipendium für 10.000 Studierende
, Ausgabe 107 November-Dezember 2010, Recht & Politik