Für die Zeitschrift „Die Stiftung“ blickt Redakteur Tim Goldau auf das Stiftungsrecht der Schweiz und erfährt, dass es deutlich flexibler ist als in Deutschland. Vor allem die Stifterautonomie werde dort hochgehalten, sagt sein Gesprächspartner Georg von Schnurbein, Professor für Stiftungsmanagement an der Universität Basel und Direktor des Center for Philanthropy Studies (CEPS). Die Stiftungsaufsichten bestünden beispielsweise nicht auf die Anwendung von Mustersatzungen bei der Stiftungsgründung. „In Deutschland habe ich erlebt, dass auch nachträglich Anpassungen gefordert werden, etwa wenn das Finanzamt eine neue Mustersatzung erlässt und ältere Stiftungen sich daran orientieren sollen“, zitiert Goldau den Experten, „in der Schweiz sei so etwas allerdings undenkbar, weil es dem Stifterwillen widersprechen würde.“ Zu Wort kommt auch der Stiftungsberater Karsten Timmer mit dem Wunsch nach einfacheren Stiftungsauflösungen in Deutschland. Er preist auch die Vorzüge des Schweizer Steuerrechts, das viel mehr Freiheiten bei der Mittelwendung lässt. Der Artikel „Vorbild Schweiz?“ erschien am 18. August 2026.
Die Stiftung: Flexiblere Bedingungen für Stiftungen in der Schweiz
, Ausgabe 280 August 2026, Wissen