Ein Dienstjahr für die Gesellschaft, um Probleme im sozialen Bereich zu lösen: Klingt einfach, ist juristisch aber schwierig, konstatierte Tim Daldrup in der Welt vom 29. Juni 2024 unter dem Titel „Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr – sogar für Ältere? Diese Möglichkeiten hat der Staat“. Denn das Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit. Der frühere Zivildienst fiel als Ersatz für den Wehrdienst nicht darunter, doch heute ist der Wehrdienst ausgesetzt. Was das Grundgesetz zulässt, ist eine allgemeine, für alle zugängliche öffentliche Dienstleistungspflicht: Feuerwehr oder Deichschutz fielen darunter, nicht aber Altenpflege oder Einsätze in Schulen, so Daldrup unter Berufung auf den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages. Während man in CDU-Kreisen annimmt, das Gesetz „dynamisch“ auslegen zu können, sind in der Debatte um ein Pflichtjahr für ältere Menschen mildere Stimmen zu hören. „Es sei sinnvoller, weiter auf Freiwilligkeit bei Älteren zu setzen“, vernahm Daldrup. „Doch so einfach ist das nicht für Menschen, die im Vollzeitberuf stehen. Deswegen fordern die Diakonie Deutschland und die Evangelischen Freiwilligendienste einen Rechtsanspruch auf ein Freiwilligenjahr.“
Die Welt: Dienstjahr für Jung und Alt – was geht, was geht nicht?
, Ausgabe 257 Juli 2024