Am 26. April 2024 hat der Landtag Thüringens den Schutz und die Förderung des Ehrenamts als neues Staatsziel beschlossen. Ferner wurden auch das Prinzip der Nachhaltigkeit als Grundlage allen staatlichen Handelns und die Aufforderung an das Land und seine Gebietskörperschaften, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen in Stadt und Land zu fördern und zu sichern, in die Landesverfassung aufgenommen. Bereits im Jahr 2020 war das Vorhaben bei einer öffentlichen Anhörung im Thüringer Landtag bei Vereinen und Organisationen auf breite Zustimmung gestoßen (bürgeraktiv berichtete Ausgabe 215 September 2020). Am 16. Mai 2024 fand im Sozialausschuss des Landtages außerdem eine Anhörung zum geplanten Thüringer Ehrenamtsgesetz statt. Unter den Sachverständigen war auch die Bürgerstiftung Jena Saale-Holzland, die den im CDU-Entwurf des „Thüringer Gesetz zum Erlass und zur Änderung ehrenamtsrechtlicher Vorschriften” geforderten Bürokratieabbau sowie die Verbesserungen der Anerkennungskultur und finanziellen Förderung begrüßte.
Zur Verfassungsänderung
Zum Protokoll der Plenarsitzung
Zur Anhörung