Ehrenamt und Arbeitsrecht

Dass man Hilfseinsätze lieber gut organisiert denn als wilde Horde absolviert, scheint auf den ersten Blick eine sinnvolle Sache zu sein. Doch Obacht: Ehe man sich’s versieht, ist man schon Arbeitnehmer und muss sich mit dem Finanzamt befassen! So geschehen in Nordrhein-Westfalen beim Technischen Hilfswerk (THW). Da befand mit einem zweiten Blick die Finanzverwaltung, dass die ehrenamtlichen THW-Helfer weisungsgebunden und in das THW eingebunden seien, und dass das den Tatbestand der Arbeitnehmerschaft erfülle. „Die Finanzverwaltung NRW sieht die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des THW nun als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im steuerrechtlichen Sinne an“, berichtete in einem Schreiben Ende Mai der Präsident der THW-Bundesvereinigung e.V., Martin Gerster, MdB, an Bundesfinanzminister Christian Lindner. Er bat, der Minister möge dafür sorgen, „dass dieser hohe bürokratische Aufwand gestoppt und rückgängig gemacht wird.“ Bürokratieabbau soll ja auch eine sinnvolle Sache sein.

THW-BV.DE/WAS-WIR-MACHEN/NEUIGKEITEN/DETAIL/SCHREIBEN-AN-DEN-BUNDESFINANZMINISTER

, Ausgabe 245 Juni 2023