Ein Blick über den Tellerrand der Abgabenordnung

von Holger Backhaus-Maul

Die Frage der Gemeinnützigkeit steht auf der aktuellen politischen Agenda. Derzeit drohen Teile der CDU/CSU der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit der Prüfung der Aberkennung der Gemeinnützigkeit, während der Bundesfinanzhof dem globalisierungskritischen Netzwerk ATTAC die Gemeinnützigkeit entzogen hat. Ist die Freiheit von Zivilgesellschaft und Non-Profit-Organisationen in Deutschland politisch gefährdet?

Im Alltagsverständnis wird Gemeinnützigkeit oftmals als Beleg für den Beitrag einer Non-Profit-Organisation zum Gemeinwohl der deutschen Gesellschaft aufgefasst. Vielfacht wird Gemeinnützigkeit sogar als Ausweis der Qualität einer Non-Profit-Organisation und der Güte ihrer Arbeit gedeutet.

Gemeinnützigkeit ist eine steuerrechtliche Kategorie

Tatsächlich handelt es sich beim Begriff der Gemeinnützigkeit aber nur um eine steuerrechtliche Kategorie. Sie ist in der Abgabenordnung definiert und wird vom jeweiligen örtlichen Finanzamt als geeignet erachteten Non-Profit-Organisationen zuerkannt. In der Abgabenordnung werden steuerbegünstige Zwecke aufgelistet, eine private Gewinnentnahme wird untersagt und die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung sowie die Verankerung der Gemeinnützigkeit in der Satzung werden als unabdingbar aufgeführt. Der steuerrechtliche Status der Gemeinnützigkeit reduziert im Ergebnis die Steuerschuld gemeinnütziger Non-Profit-Organisationen und ermöglichen die Steuerabzugsfähigkeit der ihnen zugewendeten Spenden.

Im Fall von ATTAC hat der Bundesfinanzhof den Entzug der Gemeinnützigkeit damit begründet, dass der Gegenstand des politischen Engagements von ATTAC nicht in der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck gelistet ist. Dagegen sah der Bundesfinanzhof in seiner Entscheidung über die Gemeinnützigkeit des Bundes für Umwelt- und Naturschutz (BUND) Hamburg vom März 2017 ausdrücklich keinen Anlass zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit, da sich die zur Entscheidung stehenden politischen Äußerungen und Handlungen des BUND auf den Umweltschutz richteten, also auf einen Zweck, der ausdrücklich in der Abgabenordnung als gemeinnützig genannt wird. Gänzlich anders stellt sich wiederum die Situation der DUH dar, die von ihrem Recht auf Verbandsklage Gebrauch macht – was in keinem sachlichen Zusammenhang mit steuerrechtlichen Regelungen der Abgabeordnung zu sehen ist, auch wenn auf sie in politischer Absicht von Teilen der CDU/CSU als Drohkulisse verwiesen wird.

Unvorbereitet auf die Frage nach Stellenwert und Bedeutung

Aber über die steuerrechtliche Frage hinaus wird jetzt die viel bedeutsamere und grundlegende Frage nach der gesellschaftspolitischen Bedeutung und dem Stellenwert von Zivilgesellschaft und Non-Profit-Organisationen in Deutschland aufgeworfen. Sie trifft die deutsche Zivilgesellschaft relativ unvorbereitet. Ordnungspolitische Platzhalter wie Subsidiarität sind verblasst und der Begriff der Non-Profit-Organisation wirkt heutzutage allenfalls trotzig, wenn nicht völlig sinnentleert. Die Zivilgesellschaft und ihre Non-Profit-Organisationen stehen argumentativ nackt dar. Welchen ordnungs- und gesellschaftspolitischen Stellenwert reklamieren sie heute für sich und wie wollen sie ihre Governance gestalten? So lauten die jetzt auch öffentlich aufgeworfenen Fragen. Inwiefern sind Non-Profit-Organisationen überhaupt in zeitgemäßer Art und Weise demokratisch legitimiert? Der schlichte Verweis auf Mitgliederversammlungen, einen gewählten Vorstand und Gremien genügt längst nicht mehr. Und die von Non-Profit-Organisationen mittlerweile öffentlich geforderte Transparenz ihrer Leistungserbringung und Ressourcenverwendung wird ohne die seit Jahren geforderten allgemeinverbindlichen Berichts- und Rechnungslegungsstandards nicht verwirklicht werden können.

Jenseits der steuerrechtlichen Frage der Gemeinnützigkeit geht es also um die grundlegenden Fragen des Selbstverständnisses von Zivilgesellschaft und Non-Profit-Organisationen nach Legitimation, Transparenz und Wirkungen. Diese Themen stehen seit Jahren auf der Agenda der Zivilgesellschaft – die eher mageren Ergebnisse der Selbstverständigungsversuche der vergangenen Jahre bieten einigen Politikern jetzt ein einfaches Spiel mit reflexartigen Drohungen. Jetzt wäre aber auch ein günstiger Zeitpunkt zur Selbstverständigung von Zivilgesellschaft und Non-Profit-Organisationen über ihren ordnungs- und gesellschaftspolitischen Stellenwert und ihre zukünftige Bedeutung.

Kommentar von Dr. Holger Backhaus-Maul für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 198 – März 2019 vom 29.03.2019

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