Die Arbeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen (NGO) in China wird ab 2017 stark eingeschränkt. Der Nationale Volkskongress hat einen entsprechenden Gesetzentwurf (bürgerAktiv berichtete) verabschiedet. Die ausländischen NGOs dürfen dann in China kein Personal mehr rekrutieren und kein Geld mehr einwerben. Außerdem kann ihnen die Polizei die Zulassung entziehen. Die Gründe dafür lassen viel Interpretationsspielraum, beispielsweise gehöre das Verbreiten von Gerüchten dazu, berichtete am 28. April 2016 die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Organisationen müssen jährlich der Regierung gegenüber ihre Finanzen offenlegen. Was offenbar fehlt, ist eine genaue Definition, was unter einer ausländischen NGO zu verstehen sei.
China: Einschränkungen für ausländische NGOs
, Ausgabe 166 April 2016