Der Deutsche Bundestag hat am 27. November 2015 eine Liste der von den Fraktionen des Bundestages bewilligten Hausausweise an Lobbyisten herausgegeben. Insgesamt haben in der laufenden Legislaturperiode 1.111 Interessenvertreter von 470 Verbänden, Unternehmen und Organisationen einen direkten Zugang bewilligt bekommen. Auf Veröffentlichung geklagt hatte 2014 der Verein Parlamentwatch e.V., Betreiber des Internetportals abgeordnetenwatch. Beim Verwaltungsgericht Berlin bekam er Recht (bürgerAktiv berichtete). Die Bundestagsverwaltung ging in Berufung, worauf die Zeitung “Tagesspiegel” eine Eilklage einreichte, die das Oberverwaltungsgericht zu ihren Gunsten entschied (Aktenzeichen OVG 6 S 45.15). Hintergrund der Auseinandersetzung: Anders als die auf der sogenannten Lobbyliste verzeichneten registrierten Interessenvertreter wurden die über die Fraktionen vergebenen Hausausweise nicht veröffentlicht.
Deutscher Bundestag: Empfänger von Hausausweisen genannt
, Ausgabe 162 November-Dezember 2015, Recht & Politik