Endlich anfangen – Was der Staat gegen Bürokratie tun sollte

von Tanja Klenk

Schon 2006 hat die Bundesregierung den Abbau unnötiger Bürokratie zu einer staatlichen Daueraufgabe erklärt und mit dem Normenkontrollrat eine neue, unabhängige Institution geschaffen, die genau für diese Aufgabe verantwortlich ist. Der Normenkontrollrat soll Transparenz über die Bürokratiebelastung in zentralen Lebens- und Wirtschaftsbereichen herstellen, auf die Kostenfolgen neuer Gesetze aufmerksam machen und Vorschläge entwickeln, wie unnötige Bürokratie abgebaut und bürokratische Verfahren vereinfacht werden können. Bislang hat er sich vor allem auf die Entlastung der Wirtschaft konzentriert. Erst ab 2018, mit dem Regierungsantritt der großen Koalition, kam die Bürokratie-Entlastung der Zivilgesellschaft auf die politische Agenda.

Der Normenkontrollrat befasst sich vor allem mit Bürokratie auf der Regulierungs- und Organisationsebene. Er misst die Kosten der Bürokratie mit Hilfe des sogenannten Standardkosten-Modells (SKM), das in den Niederlanden entwickelt wurde und heute in nahezu allen europäischen Ländern verwendet wird. Im SKM werden Bürokratiekosten als diejenigen Kosten definiert, die Organisationen durch staatliche Informationspflichten entstehen, etwa, weil Statistiken geführt und Verwendungsnachweise erbracht werden müssen. Die Organisationen werden zu ihrem Zeitaufwand und den anfallenden Personalkosten befragt, es wird kalkuliert, wie oft eine bestimmte Informationspflicht zu erfüllen ist und wie viele Organisationen hiervon betroffen sind. Auf diese Weise erhält man eine monetäre Größe und kann den Erfüllungsaufwand beziffern.

In den ersten sechs Jahren seiner Tätigkeit ist es dem Normenkontrollrat gelungen, die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent zu senken, das entspricht rund zwölf Milliarden Euro. Ein wichtiger Meilenstein war die Einführung der „One in, one out“-Regelung: Jede neue Belastung für die Wirtschaft („in“) soll an anderer Stelle im gleichen Umfang kompensiert werden („out“). Dadurch konnte ein Ansteigen der Bürokratiekosten vermieden werden – ein weiterer durchgreifender Abbau der Bürokratiekosten ist allerdings nicht gelungen.

Bevor dies jedoch als Scheitern des Normenkontrollrats gedeutet wird, sei in Erinnerung gerufen, dass bürokratische Regelungen auch positive Funktionen haben. Sie sollen willkürliche Verwaltungsentscheidungen verhindern, die Arbeit der öffentlichen Verwaltung nachvollziehbar machen, Verantwortlichkeit und Legitimität herstellen.

In den vergangenen Jahren wurden zudem viele öffentliche Aufgaben privatisiert. Doch um sie nicht gänzlich dem freien Spiel der privaten Akteure zu überlassen, erlässt ein verantwortungsbewusster Staat Regeln, um etwa den Zugang zu Leistungen und deren Qualität zu gewährleisten. Zu den Paradoxien der Entbürokratisierung gehört daher, dass Privatisierung zu neuer Bürokratie führen kann.

Während die Bürokratiebelastung von Unternehmen in den vergangenen Jahren gesenkt werden konnte, steht dies für das zivilgesellschaftliche Engagement und das Ehrenamt noch aus. Das erste Jahr der Regierungsarbeit ist nun aber bereits vorbei; dass die Regierung es mit der Förderung des Ehrenamts ernst meint, ist bislang aber nicht zu erkennen. Will die Regierung ihr Versprechen einlösen, dann muss sie jetzt aktiv werden, um in dieser Legislaturperiode noch gesetzliche Neuerungen umsetzen zu können.

Prof. Dr. Tanja Klenk ist Verwaltungswissenschaftlerin an der Helmut-Schmidt-Universität in Hamburg und Mitglied des Stiftungsrats der Aktiven Bürgerschaft.

Kommentar von Prof. Dr. Tanja Klenk, erstmals erschienen im bürgerAktiv Magazin 2019, für bürgerAktiv – Nachrichtendienst Bürgergesellschaft, Ausgabe 204 – September 2019 vom 30.09.2019

 

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