CDU, CSU und SPD haben am 9. April 2025 den Koalitionsvertrag für eine schwarz-rote Bundesregierung vorgestellt, die voraussichtlich im Mai 2025 ihre Arbeit aufnehmen wird. Das 144 Seiten umfassende Dokument trägt den Namen „Verantwortung für Deutschland“. Die Aussagen zur Engagementpolitik überschneiden sich mit etlichen anderen Politikbereichen und finden sich daher an vielen verschiedenen Stellen im Vertrag. Es handelt sich sowohl um konkrete Maßnahmen wie auch um vage Formulierungen und Absichtsbekundungen. Der Koalitionsvertrag betrifft ehrenamtliches Engagement, Gemeinnützigkeit und Freiwilligendienste. Die Schwerpunkte sind Entbürokratisierung, finanzielle Verbesserungen, gelabelt mit dem Begriff „Zukunftspakt Ehrenamt“. Neu ist, dass ein Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt ernannt werden soll.
Nachfolgend sind die verschiedenen Vorhaben – weitgehend im Wortlaut – aufgelistet.
Finanzielle und steuerrechtliche Verbesserungen
- Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro
- Anhebung der Ehrenamtspauschale auf 960 Euro
- Ausnahme vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro
- Erhöhung der Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro
- Keine Aufteilung mehr in Zweckbetrieb oder steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn gemeinnützige Körperschaften aus wirtschaftlichen Tätigkeiten weniger als 50.000 Euro Einnahmen im Jahr erzielen
- Möglichst weitgehende Befreiung von der Mehrwertsteuer für Sachspenden an gemeinnützige Organisationen
- E-Sport wird gemeinnützig
- Im Sinne der flächendeckenden Versorgung mit journalistischen Angeboten wird mit Blick auf die Gemeinnützigkeit Rechtssicherheit geschaffen.
- Die Wohngemeinnützigkeit soll mit Investitionszuschüssen ergänzt werden
- Das Besserstellungsverbot für gemeinnützige Forschungseinrichtungen soll durch die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes flexibilisiert werden
- Modernisierung des Katalogs der gemeinnützigen Zwecke
- Vereinfachung des Gemeinnützigkeitsrechts
Bürokratieabbau und Vereinfachung
- Umfassendes Bürokratierückbaugesetz für Vereine und ehrenamtliches Engagement
- Vereinfachung der Gemeinnützigkeitsprüfung für kleine Vereine
- Vereinfachung des Datenschutz-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Zuwendungsrechts
- Verbesserung des Haftungsprivilegs für Ehrenamtliche
- Prüfung, wie die Verfahren und Vergütungen bei der Lizenzvergabe der Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA) praxisgerecht an die Belange von ehrenamtlichen und nicht-kommerziellen Veranstaltern angepasst werden können
- Prüfung der Ausnahme nicht-kommerzieller Tätigkeiten (z.B. in Vereinen) vom Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung auf europäischer Ebene
Stärkung und Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft
- Schaffung eines „Zukunftspakts Ehrenamt“
- Ernennung eines Staatsministers für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt
- Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ mit seiner Unterstützung für Projekte zur demokratischen Teilhabe wird fortgesetzt, aber es soll unabhängig geprüft werden, ob es seine Ziele erreicht und wie es wirkt.
- Anerkennung von Vereinen als Bildungsorte, um Förderungen von Weiterbildungsangeboten für Übungsleiter und Trainer zu ermöglichen
- Prüfung von Möglichkeiten, ehrenamtliches Engagement für junge Menschen attraktiver zu machen und die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt zu verbessern
- Stärkung und Schutz ehrenamtlichen Engagements, insbesondere der „Blaulicht-Familie“ sowie der Vereine und Verbände; Angriffe auf Rettungskräfte sollen härter und schneller bestraft werden
- Weiterer Ausbau der Arbeit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
- Unterstützung des Vorhabens, eine Rechtsform „Europäischer grenzüberschreitender Verein“ einzuführen
- Fortsetzung dialogischer Beteiligungsformate wie zivilgesellschaftliche Bürgerräte des Deutschen Bundestages
- Unterstützung gemeinnütziger Organisationen wie den Tafeln bei der Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung
- Stärkung der zivilgesellschaftlichen Akteure in Ländern des Globalen Südens und Einsetzen für den Schutz und die Erweiterung von deren Freiräumen
- In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit wird Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (beispielsweise durch Kirchen, NGOs, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, politische Stiftungen) fortgesetzt
- Stärkung der Rolle einer lebendigen Zivilgesellschaft bei der Förderung der Menschenrechte, der Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie der freien Meinungsbildung in Europa
- Förderung Sozialer Innovationen durch Nutzung von Geldern aus nachrichtenlosen Konten in einem revolvierenden Fonds
Freiwilligendienste
- Stärkung der Freiwilligendienste, Sicherstellung der überjährigen Finanzierung und sukzessiver Ausbau der Strukturen und Plätze
- Implementierung eines Freiwilligendienstes Bevölkerungsschutz, Integration von Modellprojekten des freiwilligen Handwerksjahres
- Ermöglichung eines Freiwilligendienstes unabhängig vom Geldbeutel der Eltern
- Mehr Stellen und mehr Finanzmittel für ein höheres Taschengeld im Freiwilligendienst und Freiwilligen Sozialen Jahr
Koalitionsvertrag zum Herunterladen