Bundesregierung: Engagementpolitik im Koalitionsvertrag

Auf zwei Seiten widmet sich der Koalitionsvertrag “Deutschlands Zukunft gestalten” von CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode dem Bürgerschaftlichen Engagement und den Freiwilligendiensten. Bei den Freiwilligendiensten stehen deren Weiterentwicklung und vor allem das Thema Anerkennungskultur im Zentrum der künftigen Engagementpolitik. Geplant ist ein einheitlicher Ausweis, mit dem Freiwilligendienstleistende Vergünstigungen nicht weiter genannter Art erhalten sollen. Im Bereich Bürgerengagement will die künftige Regierung u.a. die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement erleichtern. Genannt sind im Koalitionsvertrag beispielhaft Dorfläden und Kindertagesstätten sowie Einrichtungen für altersgerechtes Wohnen oder im Bereich Energie. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen.
Auch an anderen Stellen nimmt der Koalitionsvertrag Bezug auf das bürgerschaftliche Engagement. So wird u.a. klargestellt, dass die Mindestlohnregelung nicht zur Anwendung bei ehrenamtlichen Tätigkeiten kommt, die im Rahmen der Minijobregelung vergütet werden. Zudem haben sich die Regierungspartner geeinigt, “Online Volunteering” Projekte zu fördern. Hier nennt der Koalitionsvertrag Tausch- und Ehrenamtsbörsen, aber auch “Mängelmelder”. Bürger könnten so die Verwaltung auf Probleme oder Missstände hinweisen.
Nicht im Koalitionsvertrag steht die sogenannte “Extremismusklausel”, mit der in der letzten Legislaturperiode Initiativen gegen Rechts bei einer Förderung durch die Öffentliche Hand ihrer Verfassungstreue erklären mussten. Wie ZEIT ONLINE am 19. November 2013 berichtete, haben sich SPD und CDU/CSU darauf verständigt, dass diese Regelung nur noch für bestehende Förderprogramme gelten soll.

, Ausgabe 140 November-Dezember 2013, Recht & Politik