Entwarnung für deutsche Stiftungen in China

Dürfen europäische Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen in China künftig nur noch von chinesischen Staatsbürgern geleitet werden, wie zunächst in den Medien gemeldet? Nein, erklärte am 19. Mai 2021 Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, zu der Klausel im EU-China-Investitionsabkommen, die die Befürchtungen ausgelöst hatte. Das Abkommen gelte nur für kommerzielle Unternehmen. Tätigkeiten nichtstaatlicher Organisationen zur Förderung des sozialen oder politischen Wandels seien keine wirtschaftlichen Tätigkeiten und fielen nicht in seinen Geltungsbereich. Überdies sei die fragliche Klausel nur „ein einseitiges chinesisches Angebot, das für die EU nicht bindend ist“, ist auf der Website der deutschen Vertretung der EU-Kommission zu lesen. – Das Abkommen wird vorläufig nicht in Kraft treten, da das EU-Parlament am 20. Mai die Ratifizierung gestoppt hat. China soll zuerst die Sanktionen gegen EU-Politiker und Forschungseinrichtungen zurücknehmen, mit denen es auf Sanktionen der EU wegen den Menschenrechtsverletzungen bei den Uiguren reagiert hatte.

//ec.europa.eu/germany/news/…
www.tagesschau.de/…

, Ausgabe 222 Mai 2021