Fürstenfeldbruck: Erbschaft für die Bürgerstiftung

Durch eine Verfügung von Todes wegen hat die Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck (Bayern) in diesem Sommer 1,5 Millionen Euro sowie ein 5.000 Quadratmeter großes Grundstück übertragen bekommen, berichtete der Vorstand bei der Stifterversammlung am 10. Oktober 2013. Die Erblasserin hat der Bürgerstiftung zur Auflage gemacht, eine Treuhandstiftung unter ihrem Dach zu gründen. Mit den Zinserträgen soll das Areal in eine öffentliche Parkanlage umgewandelt und betrieben werden. Aktuell befindet sich dort noch das Wohnhaus der Verstorbenen sowie ein weiteres Gebäude, in dem Freunde der Verstorbenen lebenslanges Wohnrecht haben. Die Bürgerstiftung befasst sich nun damit, wie das Wohnhaus in der Übergangsphase genutzt werden kann.

, Ausgabe 139 Oktober 2013