Wegen des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine gelten Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen auch 2024. Darüber informierte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 24. Oktober 2023. Dies betrifft unter anderem in mehreren BMF-Schreiben kommunizierte vereinfachte Spendennachweise, erweiterte Mittelverwendung, Sponsoringmaßnahmen und unentgeltliche Bereitstellung von Gegenständen, Personal und Wohnraum. Für Stiftungen ist allerdings eine zweckfremde Verwendung von Stiftungsmitteln auch vor dem Hintergrund der BMF-Schreiben nicht möglich (bürgerAktiv berichtete Ausgabe 231 März 2022).
Erleichterung des Engagements für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte auch 2024
, Ausgabe 249 Oktober 2023, Recht & Politik