Bundesregierung: Erleichterung für Bürgerunternehmen

Um bürgerschaftlichen Initiativen die Gründung von Unternehmen zu erleichtern, sollen bei sehr kleinen Genossenschaften die Pflichtprüfungen vereinfacht werden. Für ganz kleine Initiativen soll der Zugang zur Rechtsform des rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins erleichtert werden. Dies sieht der Gesetzentwurf „zur Erleichterung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement und zum Bürokratieabbau bei Genossenschaften“ vor, den die Bundesregierung am 16. März 2017 im Bundestag eingebracht hat (Drucksache 18/11506). Im Koalitionsvertrag hatten sich die Regierungspartner darauf verständigt, beispielsweise für Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen oder Energievorhaben eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung zu stellen (bürgerAktiv berichtete).

, Ausgabe 176 März 2017, Recht & Politik
Stiftung Aktive Bürgerschaft
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