Gemeinnützige Organisationen, die sich für Geflüchtete engagieren, können auf verschiedene Ausnahmeregelungen zurückgreifen. Deren Gültigkeit wurde jetzt verlängert. Dazu gehören unter anderem der vereinfachte Zuwendungsnachweis und die Berechtigung, unabhängig vom eigentlichen Satzungszweck Spenden für Flüchtlinge zu sammeln und für diesen Zweck zu verwenden (bürgerAktiv berichtete). Die Erleichterungen wurden vom Bundesfinanzministerium (BMF) eingeführt und galten bis Ende 2016. Nach dem BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2016 bleiben sie jetzt bis 31. Dezember 2018 in Kraft.
Finanzministerium: Erleichterungen für Flüchtlingshilfe werden verlängert
, Ausgabe 174 Januar 2017, Recht & Politik