Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bayern können sich künftig nicht nur tage- sondern auch stundenweise für ehrenamtliche Jugendarbeit freistellen lassen. Das beschloss der bayerische Landtag am 14. März 2017. Auch wird die Antragsstellung vereinfacht.
Bayern: Erleichterungen für Jugendarbeit
, Ausgabe 176 März 2017