Gesellschaftliche Verantwortung: EU-Kommission beschließt Berichtspflicht

Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen zukünftig über ihre gesellschaftlichen, sozialen oder ökologischen Aktivitäten berichten, wenn diese kapitalmarktrelevant oder für die Öffentlichkeit bedeutsam sind. Das EU-Parlament hat am 15. April 2014 den Richtlinienvorschlag angenommen, den die EU-Kommission zu Jahresbeginn mit den Europäischen Regierungen ausgehandelt hat. Er muss im Herbst noch vom Europäischen Rat verabschiedet werden. Von Änderungen ist nicht mehr auszugehen.

, Ausgabe 144 April 2014