Unternehmen in der EU mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen zukünftig über ihre gesellschaftlichen, sozialen oder ökologischen Aktivitäten berichten, wenn diese kapitalmarktrelevant oder für die Öffentlichkeit bedeutsam sind. Das EU-Parlament hat am 15. April 2014 den Richtlinienvorschlag angenommen, den die EU-Kommission zu Jahresbeginn mit den Europäischen Regierungen ausgehandelt hat. Er muss im Herbst noch vom Europäischen Rat verabschiedet werden. Von Änderungen ist nicht mehr auszugehen.
Gesellschaftliche Verantwortung: EU-Kommission beschließt Berichtspflicht
, Ausgabe 144 April 2014