Die EU-Kommission hat am 8. Februar 2012 einen Vorschlag für das Statut einer Europäischen Stiftung vorgelegt. Damit soll es Stiftungen in der EU erleichtert werden, grenzüberschreitende gemeinnützige Tätigkeiten durchzuführen. Bislang ist dies aufgrund unterschiedlicher Rechtsvorschriften häufig mit hohen Kosten und großem Aufwand verbunden. “Die Einführung eines europäischen Statuts wird Kosten und Unsicherheit verringern”, so Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Die Europäische Stiftung kann durch Umwandlung einer nationalen Stiftung in eine Europäische Stiftung oder durch die Verschmelzung nationaler Stiftungen gegründet werden. Sie erlangt ihre Rechtspersönlichkeit mit der Registrierung in einem Mitgliedsstaat. Voraussetzung ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit und grenzüberschreitenden Tätigkeit sowie ein Stiftungskapital von mindestens 25.000 EUR. Steuerlich sollen Europäische Stiftungen wie rein inländische Stiftungen behandelt werden. Mit dem Statut sollen die Europäischen Stiftungen ein Europäisches Gütesiegel erhalten.
EU-Kommission macht Vorschlag für Statut einer Europäischen Stiftung
, Ausgabe 120 Februar 2012, Recht & Politik