Das Parlament der Europäischen Union hat am 1. Juni 2023 für das sogenannte Lieferkettengesetz gestimmt, eine Richtlinie, die Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten und 40 Millionen Euro Jahresumsatz verpflichtet, sich um die Arbeits- und Umweltbedingungen bei ihren Zulieferern zu kümmern. Sie sollen ermitteln, ob es beispielsweise Kinderarbeit, Sklaverei oder umweltschädliche Produktionsweisen bei den Zulieferern oder auch im Verkauf, Vertrieb, Transport, der Lagerung oder der Abfallentsorgung gibt. Die Unternehmen sollen auch Verantwortung für ihre eigenen Aktivitäten übernehmen. Die geplante Richtlinie erlegt Unternehmen ab 1001 Beschäftigen zudem auf, einen Plan zur Begrenzung der Erderwärmung umzusetzen und Bonuszahlungen für die Unternehmensleitung davon abhängig zu machen. Auf die Positionierung des Parlaments folgt im nächsten Schritt die Verhandlung der Richtlinie mit den Mitgliedsstaaten der EU. Während Umweltschutzverbände den Parlamentsbeschluss als unzureichend kritisierten, kommt aus der Wirtschaft Kritik: Verbände wie der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) und die deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) bemängeln Praxisferne, überbordende Bürokratie und mangelnde Rechtssicherheit.
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