EuGH-Urteil: Ungarisches NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht

Das ungarische Gesetz, das den Umgang mit aus dem Ausland finanzierten Nichtregierungsorganisationen regelt, verstößt gegen EU-Recht. Das haben Richter des Europäischen Gerichtshofs entschieden (Rechtssache C-78/18).

Das Gesetz war 2017 von Mitgliedern der Regierungspartei Fidesz von Ministerpräsident Viktor Orbán vorgelegt und vom Parlament verabschiedet worden (bürgerAKTIV berichtet in Ausgabe 179 Juni 2017). Es sieht vor, dass sich NGOs, die mehr als 7,2 Millionen Forint (etwa 20.500 Euro) pro Jahr Spenden aus dem Ausland erhalten, bei den ungarischen Behörden registrieren müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“.

Die EU-Kommission leitete wegen des Gesetzes ein Verfahren gegen Ungarn ein. Als die Regierung in Budapest nicht einlenkte, klagte die Behörde vor dem EuGH. Das Gesetz verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs, argumentierte die Behörde. Ebenso verletze es das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International wertete das Urteil des EuGH als großen Erfolg: Die „Entscheidung sendet eine sehr klare Botschaft an die ungarische Regierung, dass sie jeden Versuch der Stigmatisierung und Diskreditierung kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen unterbinden muss“, heißt es in einer Mitteilung. Das ungarische Verfassungsgericht müsse das „repressive Gesetz“ jetzt aufheben.

www.zeit.de/…

Ausgabe 212 Juni 2020