Bei der Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 im Finanzausschuss am 26. Oktober 2020 haben Experten und Verbände Nachbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht gefordert. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) sprach sich dafür aus, die umfangreichen vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht (bürgerAktiv berichtete Ausgabe – September 2020) in einem separaten Gesetzgebungsverfahren anzugehen. So könne sichergestellt werden, dass die Expertise der Betroffenen hinsichtlich der komplexen Wechselwirkungen innerhalb der Steuergesetze in angemessenem Umfang berücksichtigt werden kann.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mahnte eine ganzheitliche Reform des Gemeinnützigkeitsrechts an. Hierzu gehöre neben einer systematischen Überarbeitung des entsprechenden Bereiches der Abgabenordnung auch eine Verbesserung der Transparenz gemeinnütziger Organisationen. Die Bundesregierung solle zeitnah einen umfassenden Regierungsentwurf zu Reformbedarfen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht vorlegen.
Weiteren Regelungsbedarf sieht auch der Bundesverband Deutscher Stiftungen und forderte unter anderem ein Gemeinnützigkeitsregister. Spender hätten keine Möglichkeit, zu prüfen, ob eine Körperschaft aktuell als gemeinnützig anerkannt ist. Mehrere der Sachverständigen schlugen vor, weitere gemeinnützige Zwecke in die Abgabenordnung aufzunehmen wie beispielsweise die Förderung des gemeinnützigen Journalismus, der Grund- und Menschenrechte sowie der sozialen Gerechtigkeit und der Demokratie. Prof. Dr. Sebastian Unger von der Ruhr-Universität Bochum plädierte dafür, den Gemeinnützigkeitskatalog auch um die politische Betätigung von Vereinen und Stiftungen zu erweitern (bürgerAktiv berichtete Ausgabe Mai 2020).