Darf gemeinnütziges Engagement politisch sein und wo ist die Grenze zur Politik? Diese Frage warf der Rechtsstreit um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e.V. aufgrund politischen Engagements auf (bürgerAktiv berichtete), und der Unterausschuss “Bürgerschaftliches Engagement” hat dazu am 22. März 2017 Experten eingeladen. Wenn man das Politische im Raum der Zivilgesellschaft nicht grundsätzlich anerkenne, so behandele man die Zivilgesellschaft fälschlicherweise als vorpolitischen oder privaten Raum, sagte Dr. Ansgar Klein vom Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement. Die Unterscheidung zwischen politischem und gemeinnützigem Engagement sei einfach, erklärte Stefan Diefenbach-Trommer von der Allianz “Rechtssicherheit für die politische Willensbildung”. Parteien träten zu Wahlen an. Ihre Aufgabe sei es, politisches Personal zu stellen, auszubilden und sich um Mandate zu bewerben. Ein Verein habe dies bewusst nicht vor. Das Kurzprotokoll des Fachgespräches “Gemeinnützigkeitsrecht” ist jetzt online zu lesen.
Bundestag: Fachgespräch zum Gemeinnützigkeitsrecht
, Ausgabe 177 April 2017, Recht & Politik