FAZ: Deutschlands höchster Steuerrichter rechtfertigt Attac-Urteil

Rudolf Mellinghoff ist Präsident des Bundesfinanzhofes und damit Deutschlands höchster Steuerrichter. In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärt er, weshalb Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde: 

„Das Gemeinnützigkeitsrecht gehört zu den hochemotionalen Themen des Steuerrechts. Jeder meint ein Gefühl zu haben, was gemeinnützig ist. Dabei wird häufig verkannt, dass der Gesetzgeber ganz spezifische Zwecke als förderungswürdig in die Abgabenordnung aufgenommen hat, 25 Tatbestände im Einzelnen. Das bedeutet, dass nur diese 25 Zwecke vom Staat finanziell begünstigt werden.”

Das Interview erschien am 5. Januar auf faz.net

www.faz.net/…

Ausgabe 207 Januar 2020