FAZ: Neue Dienstpflicht, das Grundgesetz und die Schule

Muss man die Verfassung ändern, um eine neue Dienstpflicht einzuführen? Dieser Frage ging in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) Prof. Dr. Winfried Kluth nach, Rechtsprofessor an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Stiftungsrat der Stiftung Aktive Bürgerschaft. „Das Grundgesetz akzeptiert nur hergebrachte Dienstpflichten“, stellte er fest. Bei neuen Pflichten müssten auf jeden Fall die Tätigkeitsfelder „hinreichend konkret“ erfasst und die „zwingende Angewiesenheit des Gemeinwesens auf diese Tätigkeiten“ nachgewiesen werden. „Das dürfte die eigentlich Hürde sein“, so Kluth. Aussichtsreicher scheint ihm eine Förderung von Gemeinsinn im Rahmen der Schulbildung – etwa durch Service Learning – und an den Hochschulen. Der Text hat den Titel „Gemeinsinn lässt sich lernen – mit oder ohne Dienstpflicht“.

WWW. FAZ.DE

, Ausgabe 235 Juli 2022