FAZ: Reformstau im Gemeinnützigkeitsrecht

„Man muss mehr Fortschritt wagen. Aber nicht nur im Wort, sondern in der Tat“, lautet das Fazit des Gastbeitrags „Wann kommt der Fortschritt für die Zivilgesellschaft?“ von Rainer Hüttemann, Peter Rawert, Stephan Schauhoff, den die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) am 1. Mai 2024 veröffentlichte. Taten vermissen die Autoren in der Ampelkoalition, die eigentlich in ihrem Koalitionsvertrag Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht angekündigt hatte. Die Autoren können nur aufzählen, was bislang nicht passiert ist: Abschaffung der Umsatzsteuer auf aussortierter Ware, Erleichterung der Kooperation gemeinnütziger Einrichtungen und eine Reform der Haftung. Außerdem – „ein besonders trauriges Beispiel“, so die Autoren: Die Klärung, unter welchen Voraussetzungen Katastrophenopfer Spendengelder annehmen können. Das betrifft zum Beispiel die Spenden für die Opfer der Flutkatastrophe im Westen Deutschlands 2021. Aktueller Stand laut eines Schreibens der Finanzverwaltung, so Hüttemann, Rawert und Schauhoff: „Private Hilfsgelder können – von Soforthilfen in geringer Höhe abgesehen – endgültig und vorbehaltlos erst bewilligt werden, wenn feststeht, ob die Opfer andere Leistungen erhalten. Das kann Jahre dauern.“

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, Ausgabe 255 Mai 2024