Am 8. Juli 2016 ist der ZDF-Fernsehrat zum ersten Mal in neuer Konstellation zusammengetreten. Erstmalig sind Vertreter der Muslime, der Migranten, der Inklusiven Gesellschaft und sowie eine Vertreterin für den Bereich LSBTTIQ (lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender, intersexuelle und queere Menschen) Mitglieder des Fernsehrats. Die Zahl der Ratsmitglieder ist von 77 auf 60 gesunken. Aus staatsnahen Bereichen wie der Regierung, dem Parlament oder Parteien dürfen nur noch 20 Personen kommen. Das ZDF hat mit dieser im Staatsvertrag festgelegten neuen Konstellation ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014 umgesetzt. Die Verfassungsrichter hatten entschieden, dass die Politik ihren Einfluss auf das ZDF beschränken muss und eine größere gesellschaftliche Vielfalt abgebildet werden soll. Kritik kommt vom deutschen Bundesjugendring, der seine Zielgruppen nicht vertreten sieht. Laut Staatsvertrag gehört der Bereich Jugend zum Gesamtbereich “Senioren, Familie, Frauen und Jugend”, der dem Land Brandenburg zugeordnet ist und jetzt von der stellvertretenden Vorsitzenden des Seniorenrates des Landes Brandenburg vertreten wird.
Insgesamt entsenden laut Staatsvertrag nun 54 Organisationen ihre Vertreter, angefangen von den 16 Bundesländern und dem Bund bis hin zu den Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgebern, Sport-, Umweltverbänden und kommunalen Verbänden. Der Fernsehrat entwirft Programmrichtlinien, wacht über deren Einhaltung, prüft Programmbeschwerden der Zuschauer und genehmigt den Haushalt des ZDF. Außerdem berät er den Intendanten in Programmfragen und wählt ihn.
ZDF: Fernsehrat neu konstituiert – und Kritik
, Ausgabe 169 Juli 2016, Recht & Politik