Schleswig-Holstein: Feuerwehr soll leichter Nachwuchs gewinnen

Kinder sollen in Schleswig-Holstein künftig schon mit sechs Jahren in die Feuerwehr eintreten dürfen. Bisher mussten sie mindestens zehn Jahre alt sein. Diese Regelung steht im Entwurf zur Änderung des Brandschutzgesetzes, den die Landesregierung vorgelegt hat. Er beinhaltet auch, das Engagement von Personen zu erleichtern, die körperlich nicht zum aktiven Dienst geeignet sind. Dazu können sogenannte Verwaltungsabteilungen in den Feuerwehren eingerichtet werden. Weitere Neuerungen betreffen die Leitungspositionen: Die Altersgrenze für Wehrführungen und ihre Stellverteter wird auf 67 Jahre angehoben, außerdem können die Gemeindewehrführer mehr Stellvertreter haben.

, Ausgabe 145 Mai 2014