Finanzämter: Über Gemeinnützigkeit unterschiedlich entschieden

Identische Anträge auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit werden von den zuständigen Finanzämtern in Deutschland unterschiedlich entschieden. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Allianz “Rechtssicherheit für politische Willensbildung”. Für die Untersuchung wurden drei fiktive Vereinssatzungen erstellt und an jeweils mehr als 100 Finanzämter geschickt, mit der Bitte, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu prüfen. Erfunden wurden dazu ein Verein “Musik ist Leitkultur”, der sich für ein Bundesgesetz zur Musikschulfinanzierung einsetzen will, ein Verein “Europäische Demokraten”, dessen Engagement einer EU nach dem föderalen Muster der Bundesrepublik Deutschland gilt und der Verein “Farbiges Deutschland”, der sich gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe wendet. Die Hälfte (54 Prozent) der antwortenden Finanzämter erkannte die Satzungen als gemeinnützig an, die andere Hälfte nicht. Ablehnungsgründe waren häufig eine vorgesehene politische Betätigung der Vereine oder eine unpassende Zweckverfolgung hinsichtlich der Abgabenordnung. Der Autor der Studie, Stefan Diefenbach-Trommer, fordert von der Bundesregierung mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei den steuerrechtlichen Regelungen und eine Anerkennung politischen Engagements gemeinnütziger Organisationen. Hintergrund ist die juristische Auseinandersetzung um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac (bürgerAktiv berichtete). Die Studie wurde von der Otto Brenner Stiftung gefördert.

www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/finanzamt-studie-gemeinnuetzigkeitsrecht-muss-verbessert-werden/

www.b-b-e.de/fileadmin/inhalte/PDF/publikationen/bbe-reihe-arbeitspapiere-005.pdf

www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/engagiert-euch-nicht/

Ausgabe 187 März 2018, Recht & Politik