Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will in den kommenden Wochen einen Gesetzesentwurf für Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht vorlegen. „Wenn Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen, schlechter gestellt werden als jeder x-beliebige Verein, müssen wir das Steuerrecht ändern“, zitierte das Handelsblatt am 23. Oktober 2019 den Minister. Aktueller Hintergrund ist die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für den Verein Campact e.V. durch das Berliner Finanzamt für Körperschaften. Campact sei überwiegend allgemeinpolitisch tätig gewesen und habe Kampagnen zu Themen durchgeführt, die keinem gemeinnützigen Zweck der Abgabenordnung zugeordnet werden könnten, lautet die Begründung laut der Presse-Information des Vereins vom 21. Oktober 2019. Im Januar 2019 war bereits dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac e.V. die Gemeinnützigkeit durch den Bundesfinanzhof entzogen worden (bürgeraktiv berichtete).
Bereits am 2. Oktober 2019 hat die Bundesregierung angekündigt, einen Regierungsentwurf zu Reformbedarfen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht vorzulegen (Drucksache 19/13712). Die Landesfinanzminister haben sich am 26. September 2019 für neue gemeinnützige Zwecke ausgesprochen, unter anderem für die Förderung des Klimaschutzes und der Ortsverschönerung, wie die Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ berichtete; außerdem solle die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro abgeschafft werden.
www.handelsblatt.com/…
www.campact.de/…
dip21.bundestag.de/…
www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/…