In einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 25.11.2008 hat das Bundesministerium der Finanzen die Anwendung des § 3 Nr. 26a EStG in der Fassung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 näher geregelt. Konkretisiert wird insbesondere, welche Tätigkeiten unter welchen Bedingungen steuerlich begünstigt werden.
Finanzministerium: Steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit
, Ausgabe 85 November-Dezember 2008, Recht & Politik