Finanzministerkonferenz für höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Die Übungsleiterpauschale soll um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich angehoben werden, die Ehrenamtspauschale soll um 120 Euro auf 840 Euro steigen. Dafür haben sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder auf ihrer Jahreskonferenz am 24. Mai 2019 in Berlin ausgesprochen. Außerdem soll die Grenze für das vereinfachte Nachweisverfahren bei Spenden von 200 Euro auf 300 Euro heraufgesetzt werden. Ebenso soll die Grenze für die Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer für Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, von 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden. Zuletzt wurden die beiden Pauschalen im Jahr 2013 durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes erhöht (bürgerAktiv berichtete).

www.berlin.de/sen/finanzen/…

Ausgabe 200 Mai 2019, Recht & Politik