Investmentfonds zur Geld- und Kapitalanlage werden am 1. Januar 2018 mit dem Inkrafttreten des Investmentsteuergesetzes eigenständige Steuersubjekte. Ihre Erträge unterliegen dann einer 15-prozentigen Körperschaftsteuer. Auch gemeinnützige Stiftungen, die ihr Vermögen in solchen Fonds angelegt haben, werden dadurch steuerpflichtig, obwohl sie als gemeinnützige Körperschaften an sich von der Besteuerung ausgenommen sind. Experten befürchten nun, dass wegen der steuerlichen Vorbelastung auf Fondsebene bei einem gemeinnützigen Anleger wie einer Stiftung entsprechend geringere Erträge ankommen. Außerdem können Anträge auf Steuerbefreiung bzw. auf spätere Erstattung nur vom Investmentfonds gestellt werden. Die Bundesregierung begründet die Gesetzesnovelle mit der Vereinbarkeit von EU-Recht und dem Abbau von Verwaltungsaufwand. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen und das Magazin Die Stiftung halten weitere Informationen zu diesem Thema bereit.
Investmentsteuergesetz: Fondsbesteuerung belastet Stiftungen
, Ausgabe 183 Oktober 2017, Recht & Politik