Frankfurter Rundschau: GEMA-Gebührenübernahme – Vereine sind unzufrieden

In verschiedenen Bundesländern übernimmt die Landesregierung die GEMA-Gebühren für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine. Auch in Hessen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, deshalb kommen nicht alle Vereine in den Genuss der Vergünstigung, berichtete am 7. Februar 2025 die Frankfurter Rundschau. So gelte die Regelung beispielsweise nur für Veranstaltungen auf Flächen bis zu einer Größe von 500 Quadratmetern und nur für eintrittsfreie Veranstaltungen. Die Frankfurter Rundschau schilderte Beispiele für Ausnahmen, etwa den Sportverein „Fun-Ball Dortelweil“. Hier nimmt man Eintrittsgelder, wenn man Geld für technisches Equipment wie eine Musikanlage ausgibt. Damit erfüllt die Veranstaltung nicht mehr die Kriterien für die Übernahme der GEMA-Gebühren durch die Landesregierung. Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft für Musik. Sie erhebt die Gebühren als Nutzungsentgelt für die Urheber der Musik, die auf den Veranstaltungen gespielt wird.  

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, Ausgabe 263 Februar 2025