Im Jahressteuergesetz hat der Gesetzgeber zwar neue gemeinnützige Zwecke in die Abgabenordnung aufgenommen (siehe dazu auch Rubrik Politik und Staat), er hat jedoch nicht die Mitwirkung an der politischen Willensbildung ausdrücklich als unschädlich für die Gemeinnützigkeit im Gesetz festgeschrieben. Einen entsprechenden Antrag hatte die Linke eingereicht, den nur die Grünen unterstützt hatten. Die „Frankfurter Rundschau“ kritisierte diese Entscheidung am 17. Dezember:
„So endet eine jahrelange Debatte über das Thema Gemeinnützigkeit mit einer im ‚Jahressteuergesetz‘ versteckten Reform, aus der vor allem eines spricht: der Unwille einer politischen Mehrheit, sich zivilgesellschaftlichem Einfluss, auch zivilgesellschaftlichem Druck, bewusst und umfassend auszusetzen. Im Grunde drehte und dreht sich die Diskussion um die Frage, ob die parlamentarische Demokratie bereit und in der Lage ist, ihr eigenes Handeln nicht nur durch Lobbygruppen beeinflussen zu lassen, die ihre Interessen auch ohne Vergünstigungen wirksam vertreten können, sondern eben auch durch die kollektive Intelligenz ‚von unten‘.”