Der französische Verfassungsrat hat es am 6. Juli 2018 für legal erklärt, Flüchtlingen ohne Ansehen ihres Aufenthaltsstatus’ zu helfen. Die Freiheit zu dieser Hilfe gehe aus dem in der Verfassung verankerten Prinzip der Brüderlichkeit (Fraternité) hervor. Damit legalisierte das Gericht das Engagement des Olivenbauern Cédric Herrou in Südfrankreich, der auf seinem Hof Flüchtlingen vorübergehend wie auch dauerhaft Unterschlupf bietet, die zu Fuß aus Italien über die Grenze nach Frankreich kommen. Er war wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt angeklagt worden und in Revision gegangen. Künftig darf er die Geflüchteten, die sich noch nicht angemeldet haben, legal zur örtlichen Polizeiwache bringen, damit sie sich registrieren und anschließend in Nizza einen Asylantrag stellen können.
Frankreich: Flüchtlingshilfe ist brüderlich und legal
Ausgabe 191 Juli 2018